Mit dem weltweiten Personen- und Güterverkehr tauchen immer wieder Pflanzen- und Tierarten in der Schweiz auf, die bisher bei uns nicht heimisch waren. Nur ein kleiner Teil dieser Arten kann bei unserem Klima überdauern. Die meisten davon vermehren sich nicht stark und stellen kein Problem dar. Einige wenige Arten sind jedoch invasiv, d.h. sie können sich sehr stark ausbreiten und grosse Probleme verursachen. So können sie die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden, einheimische Arten verdrängen oder Bauwerke zerstören. Darum wollen Bund, Kantone und Gemeinden die weitere Ausbreitung dieser invasiven Neophyten (Pflanzen) und invasiven Neozoen (Tiere) verhindern. Ergänzend zur Freisetzungsverordnung regelt seit dem 1. Juli 2022 eine neue kantonale Verordnung die Bekämpfung der invasiven Neophyten und Neozoen auf Glarner Boden. Die Verordnung gibt vor, für welche Arten eine Melde-, Unterhalts- und Bekämpfungspflicht gilt und wer für die Einhaltung dieser Pflichten zuständig und verantwortlich ist.
Weiterführende Informationen und Merkblätter zum Thema Neobiota finden Sie zudem auf der Webseite des Kantons Zürich.